Maßnahme 1:
Lernstandserhebungen
Umsetzung:
„Stark trotz Corona“ setzt mit der Förderung an den Stärken der Kinder und Jugendlichen an. Auf der Basis einer verpflichtend für jede Schülerin und jeden Schüler der allgemeinbildenden Schulen durchgeführten Lernstandserhebung in den Kernfächern werden die Stärken der Kinder und Jugendlichen thematisiert. Die Durchführung der individuellen Lernstandserhebung wird dokumentiert. Sie ist eine Vorgabe des BMBF. Daran anknüpfend können gezielte Maßnahmen aus den vielfältigen Angeboten zur Weiterentwicklung der Kompetenzen im fachlichen, sozialen und persönlichen Bereich im Rahmen von „Stark trotz Corona“ für die Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden.
Unterstützungen:
Es liegt in der Eigenverantwortung der Schule, die Instrumente zur Lernstandserhebung auszuwählen. Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angebotenen Instrumente werden für die Schulen tabellarisch und jahrgangsbezogen zusammengestellt und als Teil der Handreichung „Stark nach Corona“ zugänglich gemacht
Hier finden Sie zwei hilfreiche Links zum Thema Lernstandserhebungen:
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/lernstandsanalysen-vergleichsarb
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/themen/sprachbildung/fortbildung-von-der-lernstandserhebung-zur-sprachfoerderung
https://portal.isq-bb.de
Hier finden Sie eine Übersicht über Lernstandserhebungen aus dem Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/2022:
Übersicht über vorhandene Lernstandserhebungen
Auszug aus dem Handlungsleitfaden 2021/2022
Maßnahme 2:
Lernprozessbegleitende Feedbackgespräche
Umsetzung:
Zur Aktivierung der Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften im Schuljahr 2021/22 mit allen Schülerinnen und Schülern mindestens zwei lernprozessbegleitende Feedback-Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, sofern die Kinder noch nicht volljährig sind, sowie Schülerinnen und Schülern geführt. Das erste Gespräch soll in den ersten Schulwochen erfolgen. Sie dienen der Auswertung der Ergebnisse der Lernstandserhebungen sowie der Einschätzung der allgemeinen Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung. Die Gespräche enthalten auch eine Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler und werden dokumentiert.
Maßnahme 3:
Planung der Förderung – Lernverträge
Umsetzung:
Es können Lernverträge, die sich auf Unterrichtsinhalte und darüber hinausgehende Bildungs- und Unterstützungsangebote beziehen, zwischen den Teilnehmenden geschlossen werden. Im Rahmen der Feedback-Gespräche kann eine Bestätigung der Teilnahme an Förderformaten ausgestellt werden.
Die Gespräche in der Primarstufe beziehen die Kompetenzen im Schwimmen und Radfahren mit ein. In den Gesprächen verständigt man sich über die individuellen Förderpläne oder Unterstützungsangebote wie z. B. die Jugendberufsagentur.
Im Unterricht der 9. und 10. Jahrgangsstufe und der gymnasialen Oberstufe in der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule sowie in der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien werden die Gespräche auch im Hinblick auf den bevorstehenden Übergang in Ausbildung, Studium oder Beschäftigung geführt.
Auch in den Bildungsgängen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren müssen zur Aktivierung der Schülerinnen, Schüler und Studierenden von den Lehrkräften im Schuljahr 2021/22 individuelle lernprozessbegleitende Feedback-Gespräche mit den Schülerinnen, Schülern und Studierenden sowie deren Eltern und/oder ggf. Betrieben zur Kompetenzentwicklung umgesetzt werden.
Unterstützung:
Bei Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf beziehen die Lehrkräfte Anbieter von Unterstützungs- bzw. Förderangeboten mit ein, um bereits im Gespräch die Förderung zu planen und in einer Lernvereinbarung festzuhalten.
Die Lehrkräfte können für die Planung der Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler auf Angebote zurückgreifen, die in der Handreichung zur Verwendung des Budgets der Schulen detailliert aufgeführt sind.
Maßnahme 4:
Individuellen Förderplänen
Umsetzung:
In diesem Punkt sind die Lehrer*innen-Teams gefragt. Je mehr handelnde Personen in die Förderplanung einbezogen sind, umso größer sind die Erfolgschancen für jedes einzelne Kind.
Unterstützungen:
Als Unterstützung zur Erstellung von Fördermaßnahmen steht die Handreichung der SenBJF „Fördermaßnahmen konkret“ zum Download zur Verfügung:
Maßnahme 5:
Fokus auf Basiskompetenzen
Umsetzung:
Durch einen Fokus auf die Hauptfächer (wenn nötig) und der zielgenauen Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel können Defizite in den Kernbereichen der schulischen Ausbildung reduziert werden.
Unterstützungen:
Eine strukturierte Nutzung (bspw. der zusätzlichen Deutschstunde) vorhandener Kapazitäten kann eine enorme Wirkung erzielen. Dabei können bspw. die Mittel des Unterstützungspaketes „Stark nach Corona“ helfen.
Maßnahme 6:
Lernen lernen
Umsetzung:
Durch die gezielte Stärkung der Klassendynamik und der sozialen Strukturen im Gruppenverband erfahren die Kinder den vor der Pandemie gewohnten Alltag neu.
Unterstützung:
Im Bezirk etablierte Ansprechpartner finden Sie auf der Seite der Kooperationspartner.
Maßnahme 7:
Berufsorientierung in den Fokus rücken
Umsetzung:
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme ist es häufig wichtig die Elternhäuser der Kinder mit in die Prozesse einzubinden. So wird eine innerfamiliäre Identifikation mit der Thematik geschaffen und die Erfolgschancen somit deutlich verbessert.
Unterstützung:
Auf der Homepage unserer Stadt finden Sie unter dem Thema Übergang Schule – Beruf einige wissenswerte Informationen.